Liebe Patientinnen, liebe Patienten, das Jahr schreitet voran und auch bei uns laufen einige neue Projekte. Im Rahmen unserer Aufklärungs-...

Unsere Ärzte
An den Standorten des Wirbelsäulenzentrums erfolgt die Betreuung durch hochqualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte. In allen Fragen der Rückengesundheit werden Sie somit auf höchstem medizinischem Niveau beraten und behandelt.
Standorte
- Frankfurt/ Gelnhausen
- Fulda
- Schotten
- Schlüchtern
- Neu-Isenburg (Kreis Offenbach)
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
8.00 – 13.00
und 14.00 – 16.00
Freitag
8.00 – 14.00
sowie nach Vereinbarung
In den Kliniken: 24H

Das Wirbelsäulenzentrum Fulda|Main|Kinzig MVZ
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, das Wirbelsäulenzentrum Fulda|Main|Kinzig gehört heute mit seinen 4 Standorten in Gelnhausen, Fulda und Schlüchtern zu den 5 größten Wirbelsäulenkliniken Deutschlands und versorgt etwa 14.000 Patienten jährlich. Unsere Operationsquote, d.h. der Anteil der Patienten, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen und tatsächlich operiert werden müssen, liegt bei etwa 15% und ist damit halb so hoch wie im Bundesdurchschnitt (Daten der Krankenkassen). Das unterstreicht unseren operativ zurückhaltenden Ansatz in der Betrachtung von Rückenerkrankungen. Wir haben das Wirbelsäulenzentrum im Jahre 2006 gegründet und führen es als Kompetenzzentrum in der Mitte Deutschlands. Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft DWG hat uns mit dem Masterzertifikat ausgezeichnet.
Neuigkeiten
Träger: Dr. med. Michael K. Eichler
Patienteninformationen
Empfehlungen
Was sagen unsere Patienten
Unsere Ärzte im Wirbelsäulenzentrum Fulda | Main | Kinzig

B.Sc.PA. Steffen Urban
Bachelor of Science - Physician Assistant

Karlis Doze
Facharzt für Neurochirurgie

Dr. med. Michael K. Eichler
Facharzt für Neurochirurgie, Sportmedizin
Jetzt einen Termin vereinbaren
FAQ
Fragen ?
Die erforderliche Physiotherapie in konservativen wie operativen Fällen verordnen wir selbst! Dabei orientieren wir uns strikt an wissenschaftlichen Vorgaben und Empfehlungen. Diese stehen gelegentlich leider trotz umfassender Beratung in Kontrast zur Einschätzung unserer gemeinsamen Patienten. Sollten Sie über das von uns verordnete Maß hinaus KG verordnen wollen, soll Sie das natürlich in keiner Weise beeinflussen. Patienten, die Ihnen gegenüber äußern, dass Sie die KG verordnen sollen, können Sie gerne an uns verweisen – wir erklären die medizinischen Grundlagen gerne erneut. Als Langfristbehandlung unspezifischer Rückenschmerzen kann KG einen Heilungs-Auftrag nicht erfüllen – hier ist die Eigeninitiative der Betroffenen gefragt, um die stützende Muskulatur der Wirbelsäule zu stärken. Dass KG jedem „gut tut“, ist davon unbesehen, allerdings auch nur eine von denkbar vielen Maßnahmen, die „gut tun“.
Im Falle eines neurochirurgischen Notfalles kontaktieren Sie bitte eine der Praxen des Wirbelsäulenzentrums (sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen – bitte per FAX, wir rufen zurück!). Patienten mit akuten neurologischen Ausfällen erhalten UMGEHEND einen Vorstellungstermin oder werden nach Absprache mit unserem diensthabenden Facharzt direkt akutstationär aufgenommen.
Nein – die veranlassen wir gerne selbst. Sie können allerdings in klaren Fällen (Lendenwirbelsäulenbeschwerden = LWS-Bildgebung MRT oder CT (Vorsicht – Strahlenbelastung), Halswirbelsäulenbeschwerden = HWS-Bildgebung MRT oder CT) gerne zunächst eine Bildgebung veranlassen und den Patienten dann MIT aktueller Bildgebung vorstellen. Dieser spart sich dann einen Termin beim Facharzt und kann direkt umfassender beraten werden.
Für die Auswahl der Bildgebung gilt generell: Ein MRT (auch: „Kernspin“) gibt den umfassenderen Überblick über die jeweilige Wirbelsäulenregion. Nur in speziellen Fällen muss dann von uns ergänzend ein CT veranlasst werden. Umgekehrt kann ein Umschwenken von CT auf MRT häufiger vorkommen.
Je adipöser der Patient ist, desto weniger macht ein CT Sinn, da die Bildqualität mit steigendem Abstand zwischen Haut und Wirbelsäule entscheidend abnimmt.
KONSERVATIVE BEHANDLUNG ODER IM FALLE EINER UMORIENTIERUNG DES OPERIERTEN PATIENTEN NACH ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS
Leider können wir selbst keine stationären Heilmaßnahmen beim Kostenträger beantragen. Befindet sich ein Patient in akutstationärer Behandlung (wie zum Beispiel im Rahmen eines operativen Eingriffes), veranlasst der Sozialdienst des Hauses die Maßnahme. Das ist leider nach Entlassung nicht mehr möglich.
ODER DIE VERSORGUNG SEKUNDÄRER WUNDHEILUNG?
Das machen wir am liebsten selbst. Mehr als 98% unserer Nähte sind allerdings in der Haut selbst gelegt und müssen nicht gezogen werden. Wir instruieren unsere OP-Patienten im Rahmen des stationären Aufenthaltes für den Umgang mit den aufgebrachten Hydrokolloidverbänden: Diese sollen vom Patienten selbst nach 10 Tagen postoperativ einfach abgezogen werden. Danach muss kein Pflaster mehr auf die Wunde, gerne kann die Narbe mit einer fetthaltigen Salbe gepflegt werden.
Sekundäre Wundheilung ist ein ernstes Thema, für das wir speziell geschult sind und für das uns auch über das Gesundheitsnetz eine professionelle Unterstützung zur Verfügung steht. Diese Patienten benötigen eine enge Anbindung an eine der Praxen des Wirbelsäulenzentrums.